Angemessenes Schutzniveau
Gemäß der DSGVO bezeichnet das angemessene Schutzniveau das Datenschutzniveau, das die Europäische Kommission von einem Drittland oder einer internationalen Organisation fordert, bevor sie grenzüberschreitende Datenübermittlungen in dieses Drittland oder diese internationale Organisation genehmigt. Bei ihrer Beurteilung berücksichtigt die Europäische Kommission nicht nur die Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen des Drittlandes oder der internationalen Organisation, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und die Durchsetzung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.