NYDFS-Cybersicherheitsverordnung
NYDFS ist die Abkürzung für New York Department of Financial Services (New Yorker Finanzdienstleistungsbehörde). NYDFS hat im Rahmen des Gesetzes eine Reihe von Cybersicherheitsanforderungen festgelegt. NYDFS-Cybersicherheitsverordnung oder 23 NYCRR Teil 500. Diese Anforderungen gelten für Finanzdienstleistungsunternehmen und verpflichten diese zur Erstellung eines Cybersicherheitsprogramms, das die folgenden Bereiche abdeckt:
- Informationssicherheit
- Datenverwaltung und Klassifizierung
- Anlageninventarisierung und Geräteverwaltung
- Zugriffskontrollen und Identitätsmanagement
- Planung und Ressourcen für Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellung
- Systembetrieb und Verfügbarkeitsprobleme
- System- und Netzwerksicherheit
- System- und Netzwerküberwachung
- System- und Anwendungsentwicklung und Qualitätssicherung
- physische Sicherheits- und Umweltkontrollen
- Datenschutz
- Lieferanten- und Drittanbieter-Dienstleistungsmanagement
- Risikobewertung
- Reaktion auf Zwischenfälle
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