NYDFS-Cybersicherheitsverordnung
NYDFS ist eine Abkürzung für das New York Department of Financial Services. NYDFS hat eine Reihe von Cybersicherheitsanforderungen unter NYDFS-Verordnung zur Cybersicherheit bzw. 23 NYCRR Part 500 eingeführt. Diese Anforderungen gelten für Finanzdienstleistungsunternehmen und gelten für die Erstellung eines Cybersicherheitsprogramms, das die folgenden Bereiche abdeckt:
- Informationssicherheit
- Datenverwaltung und Klassifizierung
- Bestandsaufnahme und Geräteverwaltung
- Zutrittskontrolle und Identitätsmanagement
- Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellungsplanung sowie Ressourcen
- Betriebs- und Verfügbarkeitsfragen von Systemen
- System- und Netzwerksicherheit
- System- und Netzwerküberwachung
- System- und Anwendungsentwicklung sowie Qualitätssicherung
- Physische Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen
- Datenschutz von Kundendaten
- Verwaltung von Anbietern und Drittanbietern
- Risikobeurteilung
- Reaktion auf einen Unfall
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