NYDFS-Cybersicherheitsverordnung

NYDFS ist die Abkürzung für New York Department of Financial Services (New Yorker Finanzdienstleistungsbehörde). NYDFS hat im Rahmen des Gesetzes eine Reihe von Cybersicherheitsanforderungen festgelegt. NYDFS-Cybersicherheitsverordnung oder 23 NYCRR Teil 500. Diese Anforderungen gelten für Finanzdienstleistungsunternehmen und verpflichten diese zur Erstellung eines Cybersicherheitsprogramms, das die folgenden Bereiche abdeckt:

  • Informationssicherheit
  • Datenverwaltung und Klassifizierung
  • Anlageninventarisierung und Geräteverwaltung
  • Zugriffskontrollen und Identitätsmanagement
  • Planung und Ressourcen für Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellung
  • Systembetrieb und Verfügbarkeitsprobleme
  • System- und Netzwerksicherheit
  • System- und Netzwerküberwachung
  • System- und Anwendungsentwicklung und Qualitätssicherung
  • physische Sicherheits- und Umweltkontrollen
  • Datenschutz
  • Lieferanten- und Drittanbieter-Dienstleistungsmanagement
  • Risikobewertung
  • Reaktion auf Zwischenfälle
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