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NYDFS-Cybersicherheitsverordnung

NYDFS ist eine Abkürzung für das New York Department of Financial Services. NYDFS hat eine Reihe von Cybersicherheitsanforderungen unter NYDFS-Verordnung zur Cybersicherheit bzw. 23 NYCRR Part 500 eingeführt. Diese Anforderungen gelten für Finanzdienstleistungsunternehmen und gelten für die Erstellung eines Cybersicherheitsprogramms, das die folgenden Bereiche abdeckt:

  • Informationssicherheit
  • Datenverwaltung und Klassifizierung
  • Bestandsaufnahme und Geräteverwaltung
  • Zutrittskontrolle und Identitätsmanagement
  • Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellungsplanung sowie Ressourcen
  • Betriebs- und Verfügbarkeitsfragen von Systemen
  • System- und Netzwerksicherheit
  • System- und Netzwerküberwachung
  • System- und Anwendungsentwicklung sowie Qualitätssicherung
  • Physische Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen
  • Datenschutz von Kundendaten
  • Verwaltung von Anbietern und Drittanbietern
  • Risikobeurteilung
  • Reaktion auf einen Unfall