Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die DSGVO schreibt vor, dass Verantwortliche für die Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung nachweisen müssen. Die sechs in der DSGVO aufgeführten Rechtsgrundlagen sind: Einwilligung, Notwendigkeit, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, Schutz der betroffenen Person, öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse des Verantwortlichen.

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