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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung

Die DSGVO schreibt vor, dass die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nachweisen müssen. Die sechs im Gesetz aufgeführten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind: Einwilligung, Notwendigkeit, Vertragsanforderung, gesetzliche Verpflichtung, Schutz der betroffenen Person, öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen.