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Angemessenes Schutzniveau

Gemäß der DSGVO bezieht sich „Angemessenes Schutzniveau“ auf das Datenschutzniveau, das die Europäische Kommission von einem Drittland oder einer internationalen Organisation verlangt, bevor sie grenzüberschreitende Datenübermittlungen an dieses Drittland oder diese internationale Organisation genehmigt. Bei ihrer Beurteilung berücksichtigt die Europäische Kommission nicht nur die Datenschutzvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen des Drittlands oder der internationalen Organisation, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und die Durchsetzung der Compliance- und Datenschutzvorschriften.