Datenschutzgrundsatz

Dies ist ein in Artikel 5 der DSGVO festgelegter Grundsatz. Die in Artikel 5 aufgeführten Grundsätze sind: Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz; Zweckbindung; Datenminimierung; Richtigkeit; Speicherbegrenzung; Integrität und Vertraulichkeit.

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