Datenschutz-Folgenabschätzung
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine Anforderung von Artikel 35 der DSGVO das Unternehmen dazu zwingt, die Risiken und Auswirkungen ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu bewerten.
Obwohl der CCPA Unternehmen nicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) verpflichtet, California Consumer Privacy Act (CPRA) gemäß Abschnitt 1798.185(a)(15) verpflichtet Unternehmen, eine Bewertung der Verarbeitungstätigkeiten vorzunehmen, die personenbezogene Daten erheblichen Risiken aussetzen könnten.
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