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Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutzfolgenabschätzung (DPIA) ist eine Anforderung von Artikel 35 DS-GVO das zwingt Unternehmen dazu, das Risiko und die Auswirkungen ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu bewerten.

Der CCPA verlangt von Unternehmen zwar nicht, dass sie eine DPIA durchführen, aber California Consumer Privacy Act (CPRA) gemäß Abschnitt 1798.185 (a) (15) verpflichtet Unternehmen, eine Bewertung der Verarbeitungstätigkeiten durchzuführen, die personenbezogene Daten erheblichen Risiken aussetzen können.