Meldung einer Datenschutzverletzung
Die Benachrichtigung von Aufsichtsbehörden sowie Betroffenen über Datenschutzverletzungen, dass ein Vorfall stattgefunden hat. Nach Artikel 34 der DSGVO muss eine Organisation die betroffenen Nutzer innerhalb von 72 Stunden nach dem Vorfall benachrichtigen.
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