Angemessene Schutzmaßnahmen

Im Kontext der DSGVO bezieht sich der Begriff „angemessene Garantien“ auf die Anwendung der Datenschutzgrundsätze der DSGVO bei der Datenverarbeitung. Zu den Datenschutzgrundsätzen der DSGVO gehören Transparenz, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Datenqualität, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Zweckbindung.

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