Angemessene Schutzmaßnahmen
Im Zusammenhang mit der DSGVO bezieht sich „angemessene Schutzmaßnahmen“ auf die Anwendung der Datenschutzgrundsätze der DSGVO auf die Datenverarbeitung. Zu den Datenschutzgrundsätzen der DSGVO gehören Transparenz, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Datenqualität, rechtliche Grundlage für die Verarbeitung und Zweckbindung.
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